Eine Trauung unter andalusischer Sonne, eine Feier in einer Finca auf Mallorca oder ein Ja-Wort in einem Dorf in Galicien, für viele deutsche Paare ist eine Hochzeit in Spanien ein besonderer Wunsch. Andere heiraten dort, weil ein Partner Spanier ist oder die Familie schon lange im Land lebt. In allen Fällen stellt sich nach dem Fest dieselbe Frage: Wie wird die Ehe in Deutschland anerkannt?
Die gute Nachricht: Eine in Spanien rechtsgültig geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland wirksam. Damit deutsche Behörden sie aber in ihren Registern führen, braucht es die richtigen Dokumente.
Vor der Hochzeit, die Unterlagen für Spanien
Wer in Spanien standesamtlich heiraten möchte, muss beim zuständigen Registro Civil einen Antrag stellen. Verlangt werden unter anderem Geburtsurkunden, Nachweise über den Familienstand, Meldebescheinigungen und bei deutschen Staatsangehörigen häufig ein Ehefähigkeitszeugnis. Deutsche Dokumente müssen dafür in der Regel ins Spanische übersetzt werden, oft durch einen traductor jurado.
Die Verfahren in Spanien können mehrere Monate dauern, besonders in beliebten Urlaubsregionen. Viele Paare heiraten deshalb standesamtlich in Deutschland und feiern anschließend eine freie Trauung in Spanien. Rechtlich zählt dann nur die deutsche Eheschließung.
Frühere Ehen nachweisen
War einer der Partner bereits verheiratet, muss die Auflösung der früheren Ehe nachgewiesen werden. Das gilt sowohl für spanische als auch für deutsche Behörden. Wurde die frühere Ehe im Ausland geschieden, kann in Deutschland zusätzlich eine Anerkennung der Scheidung nötig sein.
Wer dafür ein ausländisches Urteil vorlegen muss, sollte die Frage nach den scheidungsurteil übersetzen kosten frühzeitig klären. Urteile sind oft mehrseitig, enthalten juristische Fachsprache und müssen vollständig mit Rechtskraftvermerk übersetzt werden.
Nach der Hochzeit, die Anerkennung in Deutschland
Nach der Trauung stellt das spanische Standesamt eine Heiratsurkunde aus. Für Deutschland empfiehlt sich die mehrsprachige Urkunde nach internationalem Formular, die für den Registerauszug oft ohne Übersetzung akzeptiert wird. Liegt nur die spanische Fassung vor, verlangen deutsche Stellen meist eine beglaubigte Übersetzung.
Paare, die ihre Heiratsurkunde übersetzen lassen, sollten darauf achten, dass alle Randvermerke, Stempel und Angaben zur Namensführung mit übersetzt werden. Gerade die Namensfrage ist bei deutsch-spanischen Paaren wichtig, da im spanischen Recht beide Partner ihre Nachnamen behalten.
Nachbeurkundung beim Standesamt
Deutsche Staatsangehörige können eine im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Das ist nicht verpflichtend, bringt aber einen großen Vorteil: Danach existiert eine deutsche Eheurkunde, die für alle späteren Anträge verwendet werden kann. Bei der Nachbeurkundung wird zudem die Namensführung verbindlich festgelegt.
Wenn ein Partner aus Portugal oder Lateinamerika kommt
Nicht jedes Paar, das in Spanien heiratet, besteht aus einem Spanier und einem Deutschen. Oft stammt ein Partner aus Portugal, Brasilien oder einem anderen Land. Dann kommen weitere Urkunden hinzu, etwa eine portugiesische Geburtsurkunde oder ein brasilianischer Nachweis über den Familienstand. Für die deutschen Behörden wird in diesen Fällen eine beglaubigte übersetzung portugiesisch deutsch benötigt, bei brasilianischen Dokumenten zusätzlich eine Apostille.
Heiraten in Spanien und die Ehe anschließend in Deutschland anerkennen zu lassen bringt oft mehr bürokratische Kommunikation mit sich als erwartet, häufig zwischen Ämtern zweier Länder. Bei geschäftlichen Verhandlungen zwischen zwei Ländern übernehmen erfahrene Dolmetscher genau diese Vermittlerrolle, damit nichts in der Übersetzung verloren geht. In beiden Fällen entscheidet die Qualität der Vermittlung darüber, wie reibungslos der Prozess am Ende verläuft.
Typische Stolpersteine
- Urkunden, die älter als sechs Monate sind und nicht mehr akzeptiert werden
- Fehlende Apostillen bei Dokumenten aus Nicht-EU-Staaten
- Unterschiedliche Schreibweisen von Namen in verschiedenen Dokumenten
- Nicht übersetzte Randvermerke oder Stempel
- Verwechslung von kirchlicher und standesamtlicher Trauung
Kirchliche Trauung
In Spanien kann eine katholische Trauung unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Wirkung haben, wenn sie im Registro Civil eingetragen wird. In Deutschland ist das anders, hier zählt nur die standesamtliche Ehe. Paare sollten sich deshalb genau erkundigen, ob ihre Zeremonie in Spanien rechtlich als Eheschließung gilt und wie sie in Deutschland behandelt wird.
Zeitplan für die Hochzeit
Wer in Spanien heiraten möchte, sollte mindestens sechs bis neun Monate Vorlauf einplanen. Urkunden müssen beantragt, übersetzt, apostilliert und eingereicht werden. Dazu kommen Wartezeiten beim Registro Civil. Eine übersichtliche Liste aller Dokumente mit Ausstellungsdatum, Gültigkeit und Übersetzungsstatus hilft, nichts zu vergessen.
Übersetzen in beide Richtungen
Bei einer Hochzeit in Spanien wird in beide Richtungen übersetzt. Deutsche Dokumente gehen ins Spanische für das Registro Civil, spanische Dokumente kommen ins Deutsche für das deutsche Standesamt. Es lohnt sich, einen Dienstleister zu wählen, der beide Richtungen abdeckt und die Anforderungen beider Länder kennt. So bleiben Namen und Daten in allen Übersetzungen einheitlich.
Nach der Hochzeit an Folgeanträge denken
Mit der Eheschließung ändern sich oft weitere Dinge. Steuerklasse, Krankenversicherung, Ausweisdokumente, Bankkonten und gegebenenfalls der Aufenthaltstitel des Partners müssen angepasst werden. Für viele dieser Schritte wird die Heiratsurkunde erneut verlangt. Wer eine deutsche Eheurkunde durch Nachbeurkundung besitzt oder mehrere beglaubigte Kopien der Übersetzung hat, kommt hier deutlich schneller voran. Auch für einen späteren Antrag auf Familiennachzug oder Einbürgerung ist ein vollständiger Satz übersetzter Unterlagen Gold wert.
Wenn es später zur Trennung kommt
So ungern man daran denkt, auch eine Scheidung ist bei binationalen Ehen komplizierter. Welches Recht gilt, hängt unter anderem vom gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten ab. Sorgfältig übersetzte Heirats- und Geburtsurkunden erleichtern auch dieses Verfahren erheblich.
Fazit
Eine Hochzeit in Spanien lässt sich gut mit der Anerkennung in Deutschland verbinden. Entscheidend sind die richtige Urkundenart, rechtzeitig beantragte Apostillen und sorgfältige beglaubigte Übersetzungen. Wer diese Punkte früh plant, kann sich am Hochzeitstag ganz auf das Fest konzentrieren.
